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Ratgeber

Unfall – was tun? Die richtigen Schritte nach dem Autounfall

Nach einem Unfall kommt es auf die ersten Minuten an. Diese Checkliste zeigt, was Sie am Unfallort tun sollten, wie Sie je nach Schuldfrage vorgehen und welche Ansprüche Ihnen zustehen.

Checkliste Unfallort

Die ersten 15 Minuten nach dem Unfall

Ruhe bewahren und der Reihe nach vorgehen. Alles, was Sie jetzt dokumentieren, hilft später bei der Regulierung.

  1. 1

    Unfallstelle absichern

    Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck in 50–100 m Entfernung aufstellen.

  2. 2

    Verletzte? Notruf 112

    Erste Hilfe leisten und den Rettungsdienst rufen. Personen gehen immer vor.

  3. 3

    Polizei (110) rufen

    Bei Verletzten, hohem Schaden, unklarer Schuld, Fahrerflucht oder Alkoholverdacht immer.

  4. 4

    Fotos machen

    Fahrzeugpositionen, alle Schäden, Bremsspuren, Verkehrszeichen, Umgebung – bevor etwas bewegt wird.

  5. 5

    Daten & Zeugen notieren

    Name, Adresse, Kennzeichen, Versicherung des Gegners. Zeugen mit Telefonnummer.

  6. 6

    Kein Schuldanerkenntnis

    Keine Erklärungen zur Schuld, nichts unterschreiben – auch nicht am Telefon mit der Versicherung.

  7. 7

    Unfall-Scout anrufen

    0176 831 645 22 – rund um die Uhr. Wir sagen Ihnen sofort, wie es weitergeht.

Schuldfrage

Wie geht es weiter? Das hängt von der Schuldfrage ab

Schuldfrage unklar

Beweise sichern, Haftung klären lassen

Wenn nicht klar ist, wer den Unfall verursacht hat, zählt nur eines: Beweise. Reparieren oder reinigen Sie nichts, bevor der Schaden dokumentiert ist.

  • Beweissicherungsgutachten mit Fotodokumentation und Vermessung
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten – wir vermitteln auf Wunsch
  • Keine Aussagen gegenüber der gegnerischen Versicherung
  • Bei Teilschuld werden Kosten anteilig erstattet
Unfallgegner trägt die Schuld

Volle Erstattung – ohne eigene Kosten

Die Haftpflichtversicherung des Verursachers muss Sie so stellen, als hätte es den Unfall nie gegeben. Dazu gehört ein unabhängiges Gutachten Ihrer Wahl.

  • Haftpflicht-Gutachten – kostenlos für Sie
  • Freie Werkstattwahl, Mietwagen oder Nutzungsausfall
  • Wertminderung, Gutachter- und Anwaltskosten werden erstattet
  • Nicht auf Gutachter oder Partnerwerkstatt der Versicherung einlassen
Sie sind verantwortlich

Schaden Ihrer Versicherung melden

Haben Sie den Unfall verursacht, reguliert Ihre Haftpflicht den Schaden des Gegners. Ihr eigener Schaden läuft über die Vollkasko – falls vorhanden.

  • Schaden innerhalb einer Woche der Versicherung melden
  • Kasko-Gutachten nach Vorgaben Ihrer Versicherung
  • Beratung zu Selbstbeteiligung und Rückstufung
  • Bei kleinen Schäden: Eigenregulierung prüfen

Ihre Ansprüche

Das steht Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall zu

Viele Geschädigte verschenken Geld, weil sie nur die Reparatur abrechnen. Unser Gutachten beziffert alle Positionen.

  • Reparaturkosten

    Die vollen Kosten einer fachgerechten Reparatur – oder bei Totalschaden der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

  • Merkantile Wertminderung

    Der bleibende Wertverlust Ihres Fahrzeugs, auch nach perfekter Reparatur.

  • Nutzungsausfall oder Mietwagen

    Für jeden Tag, an dem Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können.

  • Gutachter- und Anwaltskosten

    Die Kosten für unabhängiges Gutachten und Rechtsanwalt trägt die gegnerische Versicherung.

  • Unkostenpauschale

    Pauschal 25–30 Euro für Telefonate, Porto und Fahrten.

  • Abschlepp- und Standkosten

    Abschleppen, Bergung und Standgebühren in der Werkstatt.

FAQ

Häufige Fragen nach dem Unfall

Muss ich die Polizei rufen?

Bei Personenschäden, hohem Sachschaden, unklarer Schuldfrage, Fahrerflucht oder Alkohol- und Drogenverdacht: ja. Bei einem kleinen Blechschaden mit eindeutigem Hergang ist die Polizei nicht zwingend nötig – ein ausgefüllter Unfallbericht reicht.

Soll ich ein Schuldanerkenntnis unterschreiben?

Nein. Unterschreiben Sie am Unfallort kein Schuldanerkenntnis und geben Sie keine Erklärungen zur Schuld ab. Tauschen Sie nur die Daten aus und dokumentieren Sie den Unfall.

Darf ich die Werkstatt frei wählen?

Ja. Als Geschädigter dürfen Sie Ihr Fahrzeug in der Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen – auch in einer markengebundenen Fachwerkstatt. Die Versicherung darf Sie nicht auf eine Partnerwerkstatt verweisen.

Soll ich mit der gegnerischen Versicherung sprechen?

Sie sind nicht verpflichtet, mit der gegnerischen Versicherung zu verhandeln. Oft versucht sie, Sie zu einem eigenen Gutachter oder einer Partnerwerkstatt zu lenken. Beauftragen Sie zuerst einen unabhängigen Gutachter und bei Bedarf einen Anwalt.

Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen?

Schadensersatzansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren. Handeln Sie trotzdem schnell – Beweise verblassen und die Versicherung arbeitet schneller, wenn alles zeitnah vorliegt.

Jetzt handeln

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Rufen Sie uns an – wir sagen Ihnen sofort, was zu tun ist, und sind innerhalb von 24 Stunden vor Ort.

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