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Leistung

Kasko-Gutachten für Ihre eigene Versicherung

Haben Sie den Unfall selbst verursacht oder ist der Verursacher unbekannt, reguliert Ihre eigene Voll- oder Teilkaskoversicherung den Schaden. Auch hier ist eine unabhängige Schadenbewertung wichtig, damit die Versicherung den vollen Schaden anerkennt.

Wir erstellen das Kasko-Gutachten nach den Vorgaben Ihrer Versicherung, beraten Sie zur Selbstbeteiligung und zu möglichen Folgen für Ihre Schadenfreiheitsklasse und kümmern uns um den direkten Draht zur Versicherung.

Ob Vandalismus, Hagel, Wildunfall, Diebstahl oder Parkrempler: Wir dokumentieren den Schaden so, dass er bei der Kasko ohne Abzüge durchgeht.

Ablauf

So läuft es ab

  1. Schritt 1: Schaden melden

    Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung und uns – wir stimmen das Vorgehen ab.

  2. Schritt 2: Besichtigung

    Wir nehmen den Schaden vor Ort auf und dokumentieren ihn vollständig.

  3. Schritt 3: Kasko-Gutachten

    Das Gutachten geht direkt an Ihre Versicherung – nach deren Vorgaben, ohne Verzögerung.

  4. Schritt 4: Abwicklung

    Wir klären Rückfragen der Versicherung und begleiten Sie bis zur Reparaturfreigabe.

FAQ

Häufige Fragen: Kasko-Gutachten

Wer bezahlt das Kasko-Gutachten?

Bei Kaskoschäden beauftragt in der Regel Ihre Versicherung das Gutachten oder erstattet die Kosten. Wir klären das vorab mit Ihrer Versicherung, damit für Sie keine unerwarteten Kosten entstehen.

Was ist der Unterschied zwischen Voll- und Teilkasko?

Die Teilkasko deckt Schäden durch Diebstahl, Wild, Hagel, Sturm, Glasbruch und Brand. Die Vollkasko deckt zusätzlich selbst verschuldete Unfallschäden und Vandalismus.

Werde ich durch einen Kaskoschaden zurückgestuft?

Bei Vollkaskoschäden in der Regel ja, bei Teilkaskoschäden nicht. Wir beraten Sie, ob sich die Meldung lohnt oder ob eine Eigenregulierung sinnvoller ist.

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