Leistung
Merkantile Wertminderung nach Unfall
Ein Unfallwagen bleibt ein Unfallwagen – auch nach perfekter Reparatur erzielt er beim Verkauf weniger. Diesen Wertverlust nennt man merkantile Wertminderung, und sie steht Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall als Schadensersatz zu.
Wir berechnen die Wertminderung nach anerkannten Verfahren (unter anderem Ruhkopf/Sahm und BVSK) unter Berücksichtigung von Fahrzeugalter, Laufleistung, Schadenumfang und Marktlage.
Die Wertminderung ist fester Bestandteil unseres Haftpflicht-Gutachtens. Viele Versicherungen zahlen sie nur, wenn sie sauber begründet ist – genau das liefern wir.
Ablauf
So läuft es ab
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Schritt 1: Schaden erfassen
Wir dokumentieren den Unfallschaden und die Reparaturkosten.
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Schritt 2: Wert ermitteln
Wir bestimmen Wiederbeschaffungswert und Marktlage für Ihr Fahrzeug.
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Schritt 3: Wertminderung berechnen
Nach anerkannten Verfahren beziffern wir den bleibenden Wertverlust nachvollziehbar.
FAQ
Häufige Fragen: Wertminderung
Steht mir Wertminderung auch bei kleinen Schäden zu?
Bei Bagatellschäden ohne Eingriff in die Fahrzeugstruktur meist nicht. Bei Schäden an tragenden Teilen, Lackierungen großer Flächen oder Airbag-Auslösung in der Regel schon – wir prüfen das individuell.
Gibt es Wertminderung bei älteren Fahrzeugen?
Pauschale Altersgrenzen gibt es nicht mehr. Entscheidend sind Zustand, Laufleistung und Marktgängigkeit. Auch bei Fahrzeugen über fünf Jahren kann eine Wertminderung anfallen.
Kann ich die Wertminderung nachträglich fordern?
Ja, solange der Anspruch nicht verjährt ist (in der Regel drei Jahre). Wir prüfen auch bereits regulierte Schäden.
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